ZUCHT
UND ORDNUNG ODER SODOM UND GOMORRHA IN DER LEONBERGERZUCHT ? |
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Für
den Verlauf eines Deckaktes gibt es verschiedene Möglichkeiten: |
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1)
Hündin und Rüde mögen einander, es ist der richtige
Zeitpunkt und die Hunde verpaaren sich
ganz natürlich, wie es von jeher vorgesehen war, ohne irgendeine
Hilfe von Seiten ihrer
Besitzer |
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2)
Hündin oder Rüde verweigern den Deckakt.
Dies kann daran liegen, daß es nicht der richtige Zeitpunkt
ist und man es in den darauffolgenden
Tagen noch einmal probieren muß. Im günstigsten Fall
richten sich die Besitzer hierbei
nach ihren Hunden und greifen nicht ein.
Es gibt aber auch die Situation, daß die Hündin das
Decken durch den Rüden verweigert, obwohl
der Zeitpunkt richtig ist. Dies kann daran liegen, daß sie
den Rüden schlicht und ergreifend nicht
mag. Möglich ist aber auch, daß sie spürt, daß
die geplante Verpaarung nicht richtig ist, entweder,
weil sie nicht richtig harmoniert oder weil sie selber oder der
Deckrüde krank ist.
Unserer Überzeugung nach spüren Hunde so etwas und haben
diesbezüglich instinktiv viel mehr
Wissen und Weitblick als die dazugehörigen Menschen.
So ist uns z.B. der Fall eines Deckrüden bekannt, der sich
weigerte, zu decken, als er schon an
Knochenkrebs erkrankt war, wie sich "hinterher" herausstellte.
Dieser preisgekrönte, sehr begehrte
Rüde war vorher maßgeblich aktiv am Zuchtgeschehen
beteiligt und hat jede Menge
Nachkommen produziert und hierbei mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit die
genetische Disposition zum Knochenkrebs an diese weitergegeben.
Leider kommt es immer wieder vor, daß eine Deck-Verweigerung
der Leonberger Hündin vom
Züchter nicht akzeptiert wird, sondern daß dieser so
sehr davon überzeugt ist, es besser zu
wissen, daß er nicht davor zurückschreckt, die Hündin
zu zwingen - sie gewaltsam festzuhalten
oder ihr "eins überzubraten", um sie gefügig
zu machen.
Immer wieder äußern sich die Folgen von solch erzwungenen
Deckakten in Komplikationen bei der
Geburt, Totgeburten oder Welpensterben.
Im günstigsten Fall bleibt die Hündin einfach leer,
was nicht heißen soll, daß man bei jedem
Leerbleiben einer Leonberger Hündin Rückschlüsse
auf einen erzwungenen Deckakt ziehen kann. |
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Nun
hat der Mensch eine gute Möglichkeit gefunden, um diese
ganzen unliebsamen Vorkommnisse
zu umgehen, sie nicht mehr sehen und sich nicht mehr damit
konfrontieren zu müssen
- die Insemination (künstliche Befruchtung), die hilft,
Willen und Befindlichkeiten der Hunde ganz einfach als nicht
vorhanden anzusehen.
Laut einem Artikel auf der Seite der "Samenbanken für
Hunde in Europa"
www.1a-hund.de/fortpflanzung-des-hundes/samenbanken-fuer-hunde-185.html
in dem das Für und Wider der Insemination erörtert
wird,
lehnen viele Kynologen diese Methode ab, weil sie befürchten,
daß die Hunde dadurch naturgegebene Verhaltensweisen
verlernen und so Tiere in die Zucht gelangen, die zu einem
normalen Deckakt aus körperlichen oder psychologischen
Gründen nicht in der Lage wären. |
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Dies sieht man als fatal für die ganze Rassepopulation an
und weist darauf hin, daß Deckunlust oder Deckunfähigkeit
in einem bestimmten Grade auch erblich ist und daß das Ganze
darauf hinauslaufen würde, daß in kürzester Zeit
die künstliche Befruchtung keine Option mehr wäre, sondern
eine Notwendigkeit - eine grauenhafte Vorstellung. |
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Als
einzige positive Aspekte könnten gelten
1) die Vermeidung von Deckinfektionen und
2) wenn es darum geht, genetisch wertvolle Linien zu erhalten
bzw. mit ihnen weiter zu züchten,
z.B. bei internationalen, Kontinente übergreifenden, wohlüberlegten
Zuchtprogrammen
- soweit es diese überhaupt gibt. |
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Obwohl
der DCLH und auch der FCI versuchen, den Vorgang der Insemination
zu reglementieren, um Betrug zu vermeiden, gibt es doch, wie nach
den Veröffentlichungen der entsprechenden beiden Texte aufgeführt,
relativ einfache Möglichkeiten, diese festgelegten Regeln
zu umgehen. |
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Hier
der Text des DCLH zur Insemination: |
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INSEMINATION
mit der damit verbundenen Verantwortung von Züchter
und Besitzer von Deckrüden
Aus aktuellem Anlass:
Hier folgende Empfehlung des Vorstandes zur Vorgehensweise
der künstlichen Befruchtung im internationalen Zuchtaustausch.
Grundsätzliches:
Nach
internationalem Zuchtreglement §6 der FCI ist es auf
keinen Fall gestattet, die Hündin während der
gleichen Hitze durch zwei oder mehr Rüden decken zu
lassen.
In
folge dessen ist es auch nicht gestattet, eine Insemination
der Hündin mit Samen von zwei oder mehr Rüden
während der gleichen Hitze vorzunehmen! Besondere Aufmerksamkeit
beim Export von Samen ist gefordert, wenn es sich um Anfragen
von Züchtern aus Länder handelt in denen der entsprechende
Dachverband Doppelinsemination erlaubt.
Genehmigungsprozess:
Vorab
ist die entsprechende Genehmigung einzuholen, sofern dies
der Dachverband und/oder der Club des entsprechenden Landes
dies vorschreibt. Im DCLH zwingend vorgeschrieben!
Inseminationsvertrag/
Verwendung des Samens:
Es
ist darauf zu achten, dass die „Verwendung des Samens“
im Vertrag gesondert aufgeführt ist. Hier sollten folgend
aufgeführte Vereinbarungen enthalten sein, oder zusätzlich
eingefügt werden:
1.
Der Samen des Rüden ist ausschließlich für
die im Vertrag vorgesehene Hündin zu verwenden.
2.
Der/die Besitzer des Deckrüden geben in keinem Fall
die Zustimmung, die Hündin während der gleichen
Hitze mit dem Samen von zwei oder mehr Rüden zu inseminieren.
3.
Ist nach erfolgter künstlicher Befruchtung der Hündin
noch Samen beim Tierarzt vorhanden, darf der Züchter
diesen nicht weiter vermitteln und/oder in seiner eigenen
Zucht weiter verwenden. Es sei denn, der/die Besitzer des
Rüden von dem der Samen stammt, erteilt nach erneuter
Prüfung der Voraussetzungen auch durch den DCLH die
Zustimmung zu einer neuen Insemination oder der/die Besitzer
des Rüden erteilen den Auftrag den restlichen Samen
unangetastet bis auf weiteres eingefroren zu lassen oder
zu vernichten.
Diese
Informationen sollen Hilfestellung leisten mit dem Thema
„Insemination“ im Rahmen des internationalen
Zuchtaustausches unter Berücksichtigung der Prüfung
eines solchen Zuchtvorhabens richtig umzugehen. |
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Und
hier die Regelung des FCI: |
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| INTERNATIONALES
ZUCHTREGLEMENT DER FCI
Auszug bezüglich der künstlichen Besamung
...
KÜNSTLICHE BESAMUNG
13.
Künstliche Besamung (AI) darf nicht bei Tieren angewandt
werden, die sich nicht zuvor auf natürlicher Weise
fortgepflanzt haben. In Sonderfällen (wenn nur der
Rüde oder nur die Hündin sich nicht zuvor auf
natürlicher Weise fortgepflanzt hat) kann die nationale
Organisation Ausnahmen gestatten. Bei der künstlichen
Besamung einer Hündin muss der Tierarzt, der dem Rüden
das Sperma entnommen hat, zuhanden der Zuchtbuchstelle,
bei der die Welpen eingetragen werden, in einem Attest bescheinigen,
dass das frische oder tiefgefrorene Sperma von dem vereinbarten
Rüden stammt.
Im Übrigen müssen durch den Eigentümer des
Deckrüden bzw. den Halter die unter Ziffer 8 a) - g)
erwähnten Angaben dem Eigentümer der Hündin
kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Sämtliche Kosten für die Spermaentnahme fallen
zu Lasten des Eigentümers der Hündin. Die Kosten
für die Besamung der Hündin übernimmt ebenfalls
der Eigentümer der Hündin.
Der Tierarzt, der die Hündin besamt, hat der Zuchtbuchstelle
zu bestätigen, dass die Hündin mit dem Sperma
des als Deckrüden vorgesehenen Rüden besamt worden
ist. In seinem Attest müssen ebenfalls Ort und Zeit
der Besamung, Namen und Stammbuchnummer der Hündin,
Name und Adresse des Eigentümers der Hündin aufgeführt
sein.
Zusätzlich zur Bescheinigung des Tierarztes hat der
Eigentümer des Rüden, dem der Samen entnommen
wurde, dem Eigentümer der Hündin eine unterschriebene
Deckbescheinigung auszuhändigen.
Quelle
www.fci.be |
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Wie
bereits erwähnt, ist es relativ einfach, diese Regeln zu
umgehen:
So ist es z.B. möglich - und wohl auch schon geschehen -
daß ein Züchter Samen von 2 Rüden aus 2 verschiedenen
Ländern eines anderen Kontinents bestellt hat, ohne die Rüdenbesitzer
davon zu informieren, sodaß jeder von ihnen dachte, ihr
Rüde sei der alleinige Vater des Wurfes.
Wenn in einem solchen Fall eine Besamung mit dem Sperma beider
Rüden stattfindet, ist hinterher nicht mehr festzustellen,
wer nun der Vater der Welpen ist.
Für das Nachvollziehen, wer nun was vererbt hat und von eventuellen
Krankheiten in den verschiedenen Linien eine Katastrophe - genauso
wie die, anscheinend in Finnland erlaubte Methode, eine Hündin
während einer Hitze von 2 Rüden decken zu lassen.
Einen DNA-Test, der einen sinnvollen Nachweis nicht nur für
diese Fälle, sondern auch eine gute Grundlage für gesundheitliche
Zuchtbedingungen bieten würde, gibt es in der deutschen Leonbergerzucht
leider nicht und würde als Antrag für die Zuchtordnung
im DCLH mit eindeutiger Mehrheit abgeschmettert werden.
Eine solche Zuchtauflage wäre sicher ein Alptraum für
so manche Zuchtstätte und deren Zuchtlinien.
Ebenso
läßt sich die Einhaltung der Inseminations-Auflagen
und die Kontrolle durch die Verbände umgehen, indem ein Deckrüdenbesitzer
einfach eine Deckbescheinigung unterschreibt, obwohl eine künstliche
Befruchtung stattgefunden hat.
So ließen sich auch wunderbar die Kosten für Fahrt
und Unterkunft an weit entfernte Orte sparen.
Nach Lesen dieses Artikels wird nun vielleicht manch einer seinen
Leonberger ansehen und überlegen, ob in diesem Hund tatsächlich
drin ist, was auf den Papieren draufsteht...........
...........Das
könnte eines der Geheimnisse dieses Planeten sein, die Sie
nie aufdecken werden.
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