ZUCHT UND ORDNUNG ODER SODOM UND GOMORRHA IN DER LEONBERGERZUCHT ?

 
Für den Verlauf eines Deckaktes gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1) Hündin und Rüde mögen einander, es ist der richtige Zeitpunkt und die Hunde verpaaren sich
ganz natürlich, wie es von jeher vorgesehen war, ohne irgendeine Hilfe von Seiten ihrer
Besitzer
2) Hündin oder Rüde verweigern den Deckakt.
Dies kann daran liegen, daß es nicht der richtige Zeitpunkt ist und man es in den darauffolgenden
Tagen noch einmal probieren muß. Im günstigsten Fall richten sich die Besitzer hierbei
nach ihren Hunden und greifen nicht ein.
Es gibt aber auch die Situation, daß die Hündin das Decken durch den Rüden verweigert, obwohl
der Zeitpunkt richtig ist. Dies kann daran liegen, daß sie den Rüden schlicht und ergreifend nicht
mag. Möglich ist aber auch, daß sie spürt, daß die geplante Verpaarung nicht richtig ist, entweder,
weil sie nicht richtig harmoniert oder weil sie selber oder der Deckrüde krank ist.
Unserer Überzeugung nach spüren Hunde so etwas und haben diesbezüglich instinktiv viel mehr
Wissen und Weitblick als die dazugehörigen Menschen.
So ist uns z.B. der Fall eines Deckrüden bekannt, der sich weigerte, zu decken, als er schon an
Knochenkrebs erkrankt war, wie sich "hinterher" herausstellte. Dieser preisgekrönte, sehr begehrte
Rüde war vorher maßgeblich aktiv am Zuchtgeschehen beteiligt und hat jede Menge
Nachkommen produziert und hierbei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die
genetische Disposition zum Knochenkrebs an diese weitergegeben.
Leider kommt es immer wieder vor, daß eine Deck-Verweigerung der Leonberger Hündin vom
Züchter nicht akzeptiert wird, sondern daß dieser so sehr davon überzeugt ist, es besser zu
wissen, daß er nicht davor zurückschreckt, die Hündin zu zwingen - sie gewaltsam festzuhalten
oder ihr "eins überzubraten", um sie gefügig zu machen.
Immer wieder äußern sich die Folgen von solch erzwungenen Deckakten in Komplikationen bei der
Geburt, Totgeburten oder Welpensterben.

Im günstigsten Fall bleibt die Hündin einfach leer, was nicht heißen soll, daß man bei jedem
Leerbleiben einer Leonberger Hündin Rückschlüsse auf einen erzwungenen Deckakt ziehen kann.
Nun hat der Mensch eine gute Möglichkeit gefunden, um diese ganzen unliebsamen Vorkommnisse
zu umgehen, sie nicht mehr sehen und sich nicht mehr damit konfrontieren zu müssen
- die Insemination (künstliche Befruchtung), die hilft, Willen und Befindlichkeiten der Hunde ganz einfach als nicht vorhanden anzusehen.
Laut einem Artikel auf der Seite der "Samenbanken für Hunde in Europa"
www.1a-hund.de/fortpflanzung-des-hundes/samenbanken-fuer-hunde-185.html in dem das Für und Wider der Insemination erörtert wird,
lehnen viele Kynologen diese Methode ab, weil sie befürchten, daß die Hunde dadurch naturgegebene Verhaltensweisen verlernen und so Tiere in die Zucht gelangen, die zu einem normalen Deckakt aus körperlichen oder psychologischen Gründen nicht in der Lage wären.
Insemination
Dies sieht man als fatal für die ganze Rassepopulation an und weist darauf hin, daß Deckunlust oder Deckunfähigkeit in einem bestimmten Grade auch erblich ist und daß das Ganze darauf hinauslaufen würde, daß in kürzester Zeit die künstliche Befruchtung keine Option mehr wäre, sondern eine Notwendigkeit - eine grauenhafte Vorstellung.
Als einzige positive Aspekte könnten gelten
1) die Vermeidung von Deckinfektionen und
2) wenn es darum geht, genetisch wertvolle Linien zu erhalten bzw. mit ihnen weiter zu züchten,
z.B. bei internationalen, Kontinente übergreifenden, wohlüberlegten Zuchtprogrammen
- soweit es diese überhaupt gibt.
Obwohl der DCLH und auch der FCI versuchen, den Vorgang der Insemination zu reglementieren, um Betrug zu vermeiden, gibt es doch, wie nach den Veröffentlichungen der entsprechenden beiden Texte aufgeführt, relativ einfache Möglichkeiten, diese festgelegten Regeln zu umgehen.
Hier der Text des DCLH zur Insemination:
 

INSEMINATION mit der damit verbundenen Verantwortung von Züchter und Besitzer von Deckrüden

Aus aktuellem Anlass:
Hier folgende Empfehlung des Vorstandes zur Vorgehensweise der künstlichen Befruchtung im internationalen Zuchtaustausch.

Grundsätzliches:

Nach internationalem Zuchtreglement §6 der FCI ist es auf keinen Fall gestattet, die Hündin während der gleichen Hitze durch zwei oder mehr Rüden decken zu lassen.

In folge dessen ist es auch nicht gestattet, eine Insemination der Hündin mit Samen von zwei oder mehr Rüden während der gleichen Hitze vorzunehmen! Besondere Aufmerksamkeit beim Export von Samen ist gefordert, wenn es sich um Anfragen von Züchtern aus Länder handelt in denen der entsprechende Dachverband Doppelinsemination erlaubt.

Genehmigungsprozess:

Vorab ist die entsprechende Genehmigung einzuholen, sofern dies der Dachverband und/oder der Club des entsprechenden Landes dies vorschreibt. Im DCLH zwingend vorgeschrieben!

Inseminationsvertrag/ Verwendung des Samens:

Es ist darauf zu achten, dass die „Verwendung des Samens“ im Vertrag gesondert aufgeführt ist. Hier sollten folgend aufgeführte Vereinbarungen enthalten sein, oder zusätzlich eingefügt werden:

1. Der Samen des Rüden ist ausschließlich für die im Vertrag vorgesehene Hündin zu verwenden.

2. Der/die Besitzer des Deckrüden geben in keinem Fall die Zustimmung, die Hündin während der gleichen Hitze mit dem Samen von zwei oder mehr Rüden zu inseminieren.

3. Ist nach erfolgter künstlicher Befruchtung der Hündin noch Samen beim Tierarzt vorhanden, darf der Züchter diesen nicht weiter vermitteln und/oder in seiner eigenen Zucht weiter verwenden. Es sei denn, der/die Besitzer des Rüden von dem der Samen stammt, erteilt nach erneuter Prüfung der Voraussetzungen auch durch den DCLH die Zustimmung zu einer neuen Insemination oder der/die Besitzer des Rüden erteilen den Auftrag den restlichen Samen unangetastet bis auf weiteres eingefroren zu lassen oder zu vernichten.

Diese Informationen sollen Hilfestellung leisten mit dem Thema „Insemination“ im Rahmen des internationalen Zuchtaustausches unter Berücksichtigung der Prüfung eines solchen Zuchtvorhabens richtig umzugehen.

 
Und hier die Regelung des FCI:
 

INTERNATIONALES ZUCHTREGLEMENT DER FCI
Auszug bezüglich der künstlichen Besamung

...
KÜNSTLICHE BESAMUNG

13. Künstliche Besamung (AI) darf nicht bei Tieren angewandt werden, die sich nicht zuvor auf natürlicher Weise fortgepflanzt haben. In Sonderfällen (wenn nur der Rüde oder nur die Hündin sich nicht zuvor auf natürlicher Weise fortgepflanzt hat) kann die nationale Organisation Ausnahmen gestatten. Bei der künstlichen Besamung einer Hündin muss der Tierarzt, der dem Rüden das Sperma entnommen hat, zuhanden der Zuchtbuchstelle, bei der die Welpen eingetragen werden, in einem Attest bescheinigen, dass das frische oder tiefgefrorene Sperma von dem vereinbarten Rüden stammt.
Im Übrigen müssen durch den Eigentümer des Deckrüden bzw. den Halter die unter Ziffer 8 a) - g) erwähnten Angaben dem Eigentümer der Hündin kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Sämtliche Kosten für die Spermaentnahme fallen zu Lasten des Eigentümers der Hündin. Die Kosten für die Besamung der Hündin übernimmt ebenfalls der Eigentümer der Hündin.
Der Tierarzt, der die Hündin besamt, hat der Zuchtbuchstelle zu bestätigen, dass die Hündin mit dem Sperma des als Deckrüden vorgesehenen Rüden besamt worden ist. In seinem Attest müssen ebenfalls Ort und Zeit der Besamung, Namen und Stammbuchnummer der Hündin, Name und Adresse des Eigentümers der Hündin aufgeführt sein.
Zusätzlich zur Bescheinigung des Tierarztes hat der Eigentümer des Rüden, dem der Samen entnommen wurde, dem Eigentümer der Hündin eine unterschriebene Deckbescheinigung auszuhändigen.

Quelle www.fci.be

 
Wie bereits erwähnt, ist es relativ einfach, diese Regeln zu umgehen:
So ist es z.B. möglich - und wohl auch schon geschehen - daß ein Züchter Samen von 2 Rüden aus 2 verschiedenen Ländern eines anderen Kontinents bestellt hat, ohne die Rüdenbesitzer davon zu informieren, sodaß jeder von ihnen dachte, ihr Rüde sei der alleinige Vater des Wurfes.
Wenn in einem solchen Fall eine Besamung mit dem Sperma beider Rüden stattfindet, ist hinterher nicht mehr festzustellen, wer nun der Vater der Welpen ist.
Für das Nachvollziehen, wer nun was vererbt hat und von eventuellen Krankheiten in den verschiedenen Linien eine Katastrophe - genauso wie die, anscheinend in Finnland erlaubte Methode, eine Hündin während einer Hitze von 2 Rüden decken zu lassen.
Einen DNA-Test, der einen sinnvollen Nachweis nicht nur für diese Fälle, sondern auch eine gute Grundlage für gesundheitliche Zuchtbedingungen bieten würde, gibt es in der deutschen Leonbergerzucht leider nicht und würde als Antrag für die Zuchtordnung im DCLH mit eindeutiger Mehrheit abgeschmettert werden.
Eine solche Zuchtauflage wäre sicher ein Alptraum für so manche Zuchtstätte und deren Zuchtlinien.

Ebenso läßt sich die Einhaltung der Inseminations-Auflagen und die Kontrolle durch die Verbände umgehen, indem ein Deckrüdenbesitzer einfach eine Deckbescheinigung unterschreibt, obwohl eine künstliche Befruchtung stattgefunden hat.
So ließen sich auch wunderbar die Kosten für Fahrt und Unterkunft an weit entfernte Orte sparen.


Nach Lesen dieses Artikels wird nun vielleicht manch einer seinen Leonberger ansehen und überlegen, ob in diesem Hund tatsächlich drin ist, was auf den Papieren draufsteht...........

...........Das könnte eines der Geheimnisse dieses Planeten sein, die Sie nie aufdecken werden.